Schulgeld

Liebe Eltern,

verständlicherweise nehmen die Anfragen zur Aussetzung, Stundung oder Reduzierung des Schulgeldes zu. Das ist verständlich, denn viele Eltern bekommen jetzt weniger Geld und das Familieneinkommen sinkt.

 In Absprache mit dem Vorstand der Schulstiftung kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

  • Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Schulgeldes bleibt weiter bestehen. Die Leistung „Unterricht“ wird weiter erbracht. Die Lehrer*innen stehen den Schüler*innen weiter zur Verfügung. Die Allgemeinverfügung der Landesregierung zwang den Schulträger den Unterricht mit Präsenz in der Schule vorläufig einzustellen.
  • Die Schulstiftung reagiert auf die veränderte wirtschaftliche Situation der Eltern.
  • Alle Mahnverfahren werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
  • Eltern können ab sofort Schulgeldermäßigungen nach den an Ihrer Schule gültigen Schulgeldtabellen beantragen. Wenn die neue wirtschaftliche Situation der Familie glaubhaft gemacht werden kann, sind Ermäßigungen nach der gültigen Tabelle von den Schulleitungen zu gewähren, mit Wirkung „ab sofort“.
  • Glaubhaft machen bedeutet: Irgendeine Art Nachweis, wie: Lohnzettel, Bescheinigung über Kurzarbeitergeld, u.a.
  • Bei Selbständigen: kurze schriftliche Bestätigung für die Akten, dass es Ausfälle gibt und das Einkommen jetzt „X“ beträgt.
  • Wenn nichts vorgelegt werden kann oder erst später: eine Stundung des Schulgelds ohne Mahnung ist möglich.

Bitte senden Sie die entsprechenden Anträge an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Für Fragen können Sie sich telefonisch in der Zeit von 08:00 -14:00 Uhr an mich wenden oder mir unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine Mail senden.

Ingo Schwabe
Schulleiter

 

 

 

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