Dringende Meldung des VVR
Bis einschließlich 01.10.2025 gilt eine Übergangregelung, es werden alle Schulkinder mitgenommen!
Ab dem 02.10.2025 muss eine aktuelle Sammelzeitkarte oder Schülernetzkarte vorgezeigt werden.
Wer dann keine besitzt oder vorzeigen kann, muss einen Fahrschein lösen.